Bankenvergleich in Österreich
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Einlagensicherung in Österreich

Geschrieben am 30. Juni 2009 in banken von Bankkonditionen.at

Was bzw. welche Einlagen sind in Österreich von der Einlagensicherung abgesichert? Nun, die Einlagensicherung in Österreich sichert alle Guthaben auf

  • Konten oder
  • Sparbüchern,

ab und wurde im Rahmen der Banken- bzw. Finanzkrise für natürliche Personen bis 31.12.2009 unlimitiert gewährt. Mit 1.1.2010 sinkt die Einlagensicherung Österreichs auf EUR 100.000,- (Einlagen + Zinsen) pro Person und pro Kreditinstitut.

Wenn nach dem 1.1.2010 ein Sparer bei einer Bank oder Sparkasse mehr als EUR 100.000,- hätte und diese Bank oder Sparkasse pleite gehen würde, so ist diese Person bis EUR 100.000,- abgesichert. Wenn diese Person jedoch sein Geld auf zwei verschiedene Institute aufteilt (z. B. 2 x 100.000,- = 200.000,-) und beide pleite gehen würden, so ist die Person durch die Einlagensicherung für den gesamten Betrag (200.000,-) abgesichert, da die Einlagensicherung pro Person und pro Institut gilt.

Die Staatsbürgerschaft des Sparers spielt übrigens keine Rolle und wie die jeweilige Regelung für Sparguthaben im Ausland ist (z. B. unterliegt die ING Diba, DKB, … der deutschen Einlagensicherung) sollte im vorhinein geklärt werden.

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3 Kommentare bisher.
  1. Josef Steinberger sagt:

    Wollte mal fragen, wie das mit der Einlagenischerung bei Eheleuten ist, wenn also im Wortlaut des gemeinsamen Girokontos beide Vornamen (also seiner und ihrer) eingetragen sind. Handelt es sich da um einen einzigen Kunden, oder um 2 ? D.h. ist dann die Einlagensicherung 100.000 Euro pro Person, also in Summe für die Eheleute 200.000 Euro ? Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    Josef Steinberger / Wien

  2. admin sagt:

    Lieber Herr Steinberger,

    bei Gemeinschaftskonten ist es so, dass jede natürliche Person bei jeder Bank ab 1.1.2010 bis zu € 100.000,- zu 100 % durch die Einlagensicherung abgesichert ist. Wenn nun 2 Ehepartner 200.000,- € auf einem legitimierten Sparkonto haben, so muss im Falle des Falles nachgewiesen werden, dass jeder die Hälfte eingebracht hat – so bleiben Sie schadlos.

  3. Gerhard Stimpfl sagt:

    Frage zur Einlagensicherung (2010 in Österreich):
    Gilt die Einlagensicherung bis € 50000,- (10% Selbstbehalt) auch für Sparbuchguthaben gemeinnütziger Vereine? – Bisher waren es hier angeblich nur € 20000,-.

    Mit freundlichen Grüßen
    Gerhard Stimpfl für den Verein für psychische und soziale Lebensberatung Judenburg

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