Angemessenheit der Eigenmittelausstattung einer Bank in Bezug auf das Risikoprofil dieser Bank. Die Kapitaladäquanzbestimmungen von Basel I und Basel II sehen eine
Eigenmittelquote
von 8 % der risikogewichteten Aktiva vor.
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Eigenmittelquote
von 8 % der risikogewichteten Aktiva vor.
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