Vorschusszinsen

Vor Fälligkeit geleistete Zahlungen werden als Vorschüsse behandelt, d.h. der Kunde muß für die Nichteinhaltung der Vorschußzinsen bezahlen. Bezüglich der Einhaltung der Vorschußzinsen sowie deren genauen Berechnung gibt es ein eigenes Vorschußzinsabkommen, welches von Fachverbänden der Kreditunternehmungen und der Österreichischen Postsparkasse abgeschlossen wurde. Dieses Vorschußzinsabkommen betrifft Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist oder vereinbarter Laufzeit.

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Vorschußzinsen

Negative Zinsen auf Spareinlagen, die vom Sparertrag für jene Zeit abgezogen werden,
um die der Sparer seine Spareinlage vorzeitig (vor Fälligkeit) abgehoben hat

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