Hypothek

griech. = Unterpfand; * Pfandrecht an einem
bebauten oder unbebauten * Grundstück zur
Sicherung einer Forderung; erstrangige H., im
* Grundbuch an erster Stelle stehend; erst
nach Befriedigung dieses Hypothekarschuldners
werden die nachrangigen Hypotheken
berücksichtigt. Eine Hypothek kann auf einer
Liegenschaft (Singularhypothek) oder auf mehreren
Liegenschaften gleichzeitig (Simultanhypothek)
haften. * Höchstbetragshypothek,
* Festbetragshypothek

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