ONA-Meldung

Der ONA-Meldung beinhaltet die bankaufsichtlichen Ordnungsnormen und ist von jenen Melde-Kreditinstituten zu übermitteln, welche im Laufe des Kalenderjahres 2007 (spätestens mit Beginn des Kalenderjahres 2008) auf die

Basel II-Bestimmungen umsteigen: Monatliche Meldungen (unkonsolidiert und konsolidiert) 
­das Kapitaladäquanzblatt (CA-template) gem. § 22 BWG (Mindesteigenmittelerfordernis) und § 23 BWG (Eigenmittel)
­die restlichen Ordnungsnormen §§ 22, 25, 27 und 29 BWG (Handelsbuch, Offene Devisenpositionen, Liquidität, Großveranlagungen, Nichtfinanzbeteiligungen)         
Vierteljährliche Meldungen (unkonsolidiert und konsolidiert)Detailmeldungen zu § 22 BWG (Mindesteigenmittelerfordernis) unterteilt nach den Risikoarten:
­Kreditrisiko (CR)
­Marktrisiko (MR)
­Operationelles Risiko (OpR)

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