Beteiligungen

Anteilsrechte an Kapitalgesellschaften in verbriefter
(Aktien, GmbH-Anteile) oder unverbriefter
Form.

oder: Eine Beteiligung bezeichnet das direkte bzw. indirekte Halten von mindestens 20% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem anderen Unternehmen (Ausnahme: Nachhaltigkeits- bzw. Beherrschungstatbestand). Bei Direktinvestitionen wird bereits beim Halten von mindestens 10% der Stimmrechte oder des Kapitals an einem anderen Unternehmen von einer Beteiligung ausgegangen.

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