Ab dem 9. Oktober 2025 sind Banken in der Europäischen Union verpflichtet, bei Überweisungen zu überprüfen, ob der angegebene Name des Zahlungsempfängers mit der IBAN übereinstimmt. Diese neue Vorschrift basiert auf der EU-Verordnung 2024/886 und soll Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Fehlüberweisungen und Betrugsfällen schützen.
Was bedeutet der IBAN-Check konkret?
Bislang war es in Europa möglich, eine SEPA-Überweisung durchzuführen, ohne dass Banken überprüften, ob der Name des Empfängers mit der angegebenen IBAN zusammenpasst. Dadurch kam es regelmäßig zu Fehlüberweisungen – etwa wenn sich Nutzerinnen und Nutzer bei der IBAN vertippten – oder zu Betrug, etwa durch gefälschte Rechnungen mit fremden IBANs.
Durch den künftig verpflichtenden IBAN-Check (auch „Verification of Payee“, kurz VOP genannt) soll dies verhindert werden. Vor der Durchführung einer Überweisung – sei es online oder am Bankschalter – erfolgt ein automatisierter Abgleich zwischen dem eingegebenen Namen und dem Kontoinhaber der IBAN. Je nach Ergebnis erhalten Kundinnen und Kunden eine Rückmeldung, ob:
- der Name exakt zur IBAN passt,
- der Name in ähnlicher Form vorkommt (z. B. bei Tippfehlern),
- oder der Name gar nicht zur IBAN gehört.
In Fällen, in denen Name und IBAN nicht zusammenpassen, wird eine Warnung angezeigt. Die Überweisung kann dann abgebrochen oder bewusst dennoch ausgeführt werden. Die Entscheidung liegt beim Kunden – aber er oder sie ist gewarnt.
Ab wann gilt die Regelung?
- Ab 9. Oktober 2025: Der IBAN-Check wird für Überweisungen innerhalb der Europäischen Union verpflichtend eingeführt.
- Ab 9. Juli 2027: Die Pflicht wird auf alle SEPA-Staaten ausgeweitet. Dazu zählen unter anderem auch Norwegen, Island, Liechtenstein, die Schweiz sowie das Vereinigte Königreich.
Technische Umsetzung und Kosten
Laut dem Bundesverband deutscher Banken (BdB) sind die meisten Banken auf die technische Umsetzung des VOP-Verfahrens gut vorbereitet. Das Verfahren ist automatisiert und verursacht für Kundinnen und Kunden keine zusätzlichen Kosten. Auch Zahlungsempfänger müssen für die Abfrage keinen Beitrag leisten.
Für Banken bedeutet die Einführung eine gewisse Umstellung in ihren IT-Systemen, vor allem im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit anderen Instituten. Dennoch wird erwartet, dass die Umsetzung in der Praxis reibungslos erfolgen kann.
Warum ist der IBAN-Check notwendig?
In den letzten Jahren sind Betrugsfälle im Onlinebanking deutlich gestiegen. Insbesondere sogenannte Fake-Rechnungen, bei denen Betrüger echte Rechnungen abfangen und mit geänderter IBAN verschicken, stellen ein ernstzunehmendes Problem dar. Ebenso können sich Zahlende bei der Eingabe der IBAN leicht vertippen – eine fehlerhafte IBAN kann jedoch trotzdem zu einer gültigen Bankverbindung gehören.
Bisher wurde in solchen Fällen das Geld oft unwiderruflich auf das falsche Konto überwiesen. Der neue IBAN-Check soll hier eine zusätzliche Schutzschicht schaffen. Verbraucher sollen künftig deutlich seltener Opfer von Überweisungsbetrug oder versehentlichen Zahlungen werden.
Beispiele aus der Praxis
- Ein Unternehmen erhält eine fingierte E-Mail mit einer vermeintlich echten Rechnung eines langjährigen Geschäftspartners – mit betrügerischer IBAN. Der Check würde anzeigen, dass der angegebene Name nicht zum Konto gehört, und könnte den Schaden verhindern.
- Ein Kunde vertippt sich bei einer Überweisung an einen Freund. Statt „Max Mustermann“ steht „Max Mustermaan“, und die IBAN gehört einem fremden Konto. Der IBAN-Check weist auf die Abweichung hin, bevor Geld verloren geht.
Weitere Informationen und Hintergründe
- Die vollständige rechtliche Grundlage findet sich in der EU-Verordnung 2024/886.
- Die österreichische und deutsche Bankenaufsicht (FMA bzw. BaFin) unterstützen die Umsetzung des IBAN-Checks und informieren auf ihren Webseiten über die Details.
- Verbraucherschutzorganisationen wie die Arbeiterkammer und der Verein für Konsumenteninformation (VKI) begrüßen den Schritt als längst überfällig.
Fazit
Der ab Oktober 2025 verpflichtende IBAN-Check ist ein wichtiger Schritt zur Erhöhung der Sicherheit im Zahlungsverkehr. Fehlerhafte oder betrügerische Überweisungen können dadurch bereits vor dem Absenden erkannt werden. Für Bankkundinnen und -kunden bringt das mehr Transparenz, weniger Risiko – und keine zusätzlichen Kosten.