Emission

lat.: emittere, aussenden
1. Ausgabe von Wertpapieren durch öffentliches
Angebot zur Mittelbeschaffung am Kapitalmarkt;
* Plazierung
2. Ausgabe neuer Münzen oder Banknoten

oder: Die Ausgabe von bestimmten Wertpapieren, d.h. ihre Unterbringung im Publikum und Einführung in den Verkehr. Die Herstellung der Wertpapiere ist noch keine Emission. Die Emission erfolgt entweder auf direktem Weg durch unmittelbaren Absatz (Zeichnung) beim Publikum oder durch Vermittlung über die Banken. Für den kommisionsweisen Verkauf erhalten die Banken eine Bonifikation Die Emissionsbewilligung erfolgt durch das Finanzministerium.

oder: Ausgabe von neuen Wertpapieren. Geht ein Unternehmen zum ersten Mal an die Börse, so handelt es sich um eine Neuemission. Die Aktien werden über die Börse an die Anleger verkauft, der Erlös fließt in aller Regel dem Unternehmen als Eigenkapital zu.

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