Wer sein Sparkonto, Girokonto oder Wertpapierdepot online eröffnet oder eine Finanzdienstleistung per App abschließt, schließt einen Fernabsatzvertrag ab. Bisher regelt das Fern-Finanzdienstleistungsgesetz (FernFinG) solche Verträge, künftig übernimmt das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) diese Aufgabe. Grundlage ist eine EU-Richtlinie aus 2023, die Österreich mit dem Mitte Juli 2026 beschlossenen Verbraucherrechts-Änderungsgesetz 2026 (VerbRÄG 2026) umsetzt. Ziel ist mehr Transparenz und Wettbewerb bei im Fernabsatz geschlossenen Finanzdienstleistungen.
Die wichtigsten Neuerungen
- Widerrufsbutton: Bei online abgeschlossenen Verträgen muss künftig eine gut sichtbare Schaltfläche wie „Vertrag widerrufen“ während der gesamten Rücktrittsfrist verfügbar sein. Diese Regel gilt generell für Fernabsatzverträge, nicht nur für Finanzdienstleistungen.
- Mehr vorvertragliche Infos: Anbieter müssen echte Kontaktmöglichkeiten (Telefon, E-Mail) nennen, bei konzessionierten Anbietern zusätzlich Website und Kontaktdaten der Aufsichtsbehörde. Verfolgt ein Produkt ESG-Ziele, muss das offengelegt werden.
- Kein „ewiges“ Rücktrittsrecht mehr: Bisher konnte man bei fehlender Belehrung unbegrenzt zurücktreten. Künftig endet die Frist spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsabschluss. Für die Rechtzeitigkeit zählt künftig der Absendezeitpunkt der Widerrufserklärung, nicht der Zugang beim Anbieter.
- Erläuterungspflicht: Anbieter müssen kostenlos verständlich erklären, ob Produkt und Nebenleistungen zur finanziellen Situation des Kunden passen.
Für Bereiche mit spezifischeren EU-Regeln, etwa Banken oder Wertpapierfirmen bei Anlageberatung oder Wohnimmobilienkredite, gelten die neuen FAGG-Pflichten nur als Auffangnetz, wenn keine vorrangigen Sonderregeln bestehen.
Manche Banken haben den Widerrufs Button/Link bereits implementiert
Sieht man sich auf den Websites der verschiedenen Banken um, so zeigt sich, dass manche diesen Button bzw. Link bereits eingeführt haben. In der Regel fand sich dieser bei einer Raiffeisenbank, bei der Renault Bank direkt und bei der Santander Consumer Bank im unteren Bereich, im Footer.



Zeitpunkt des Inkrafttretens
Ursprünglich sollte das FernFinG mit 18. Juni 2026 wegfallen, um Rückwirkung zu vermeiden, wurde der Termin aber auf 1. Oktober 2026 verschoben. Bis dahin gilt das FernFinG für alle davor abgeschlossenen Verträge weiter. Die neuen FAGG-Regeln für Finanzdienstleister gelten erst für Verträge ab 1. Oktober 2026. Wer aktuell ein Depot eröffnet, ist also noch von den bisherigen Regeln erfasst.
Für Anlegende und Banken
Kundinnen und Kunden bekommen künftig mehr Transparenz und einen einfacheren Ausstieg aus Online-Verträgen. Wer sich bisher auf ein unbegrenztes Rücktrittsrecht bei fehlender Belehrung verlassen hat, sollte die neue zeitliche Begrenzung kennen. Banken und Finanzdienstleister müssen ihre Online-Prozesse rund um Vertragsabschluss und Widerruf bis zum Herbst entsprechend anpassen.