Das ist der in einer Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) verwaltete Anspruch eines Anwartschaftsberechtigten. Dieser setzt sich zusammen aus:
	den in diese BV-Kasse eingezahlten Abfertigungsbeiträgen abzüglich der einbehaltenen Verwaltungskosten und/oder einer allenfalls in diese BV-Kasse übertragenen Altabfertigungsanwartschaft abzüglich der jeweils einbehaltenen Verwaltungskosten
	zuzüglich allfälliger der BV-Kasse zugeflossener Verzugszinsen für Abfertigungsbeiträge und/oder für eine Altabfertigungsanwartschaft
	zuzüglich der allenfalls aus einer anderen BV- Kasse in diese BV-Kasse übertragenen Abfertigungsanwartschaft
	zuzüglich der zugewiesenen Veranlagungsergebnisse. 
 
				