Abfertigungsanwartschaft

Das ist der in einer Betriebliche Vorsorgekasse (BV-Kasse) verwaltete Anspruch eines Anwartschaftsberechtigten. Dieser setzt sich zusammen aus: 

den in diese BV-Kasse eingezahlten Abfertigungsbeiträgen abzüglich der einbehaltenen Verwaltungskosten und/oder einer allenfalls in diese BV-Kasse übertragenen Altabfertigungsanwartschaft abzüglich der jeweils einbehaltenen Verwaltungskosten
zuzüglich allfälliger der BV-Kasse zugeflossener Verzugszinsen für Abfertigungsbeiträge und/oder für eine Altabfertigungsanwartschaft
zuzüglich der allenfalls aus einer anderen BV- Kasse in diese BV-Kasse übertragenen Abfertigungsanwartschaft
zuzüglich der zugewiesenen Veranlagungsergebnisse. 

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