Aktienkapital (auch Grundkapital)

Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft wird in den Satzungen festgelegt, wie groß das Aktienkapital sein soll. Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Mindestkapital von S1,000.000,-.

oder: Bezeichnung für das in Anteile (Aktien) zerlegte Grundkapital einer Aktiengesellschaft.

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