Betriebliche Pensionskasse

Betriebliche Pensionskassen sind berechtigt Pensionskassengeschäfte für Anwartschaftsberechtigte und Leistungs­berechtigte eines Arbeitgebers durchzuführen, d. h. hierbei handelt es sich um eine geschlossene Pensionskasse, die ein Arbeitgeber für seine Mitarbeiter gegründet hat.

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