ist ein Register, in das die zur Deckung der Pfandbriefe und Kommunalbriefe bestimmten Darlehen, Ersatzdeckungswerte und die zur Deckung dienenden Liegenschaften, welche zum Schutze einer Forderung erworben wurden, einzutragen sind. Durch die Eintragung in das Deckungsregister entsteht der im Gesetz festgelegte Schutz der Inhaber von Pfand- und Kommunalbriefen, der darin besteht, daß die Deckungswerte der bevorzugten Befriedigung der Papierinhaber dienen, d.h. daß aus den Deckungswerten vorerst die Papierinhaber befriedigt werden müssen. Zur Überwachung des Deckungsregisters hinsichtlich Eintragung und Austragung von Hypotheken ist vom Finanzministerium bei jeder Hypothekenbank der sogenannte Pfandbrieftreuhänder ernannt. Er hat die Einhaltung der Deckungsbestimmungen genauestens zu überwachen.