Deckungsstock

Wird vom Vermögen eines emittierenden Unternehmens
abgesondert. Wird der Emittent
zahlungsunfähig, dürfen andere Gläubiger auf
diesen Deckungsstock nicht zurückgreifen.
Als Deckungswerte gelten Forderungen an
den Bund, Forderungen, für die der Bund die
Haftung übernommen hat, mündelsichere
Wertpapiere oder Bargeld.

oder: Versicherungsunternehmungen sind verpflichtet, einen Teil der jährlichen Prämieneinnahmen als Deckungskapital oder Deckungsstock reservieren bzw. anzulegen. Diese Kapitalanlage darf nur in ganz bestimmten sicheren Werten erfolgen. Eine dieser gesetzlich zulässigen Anlagearten sind die Pfandbriefe, wie auch die Darlehensgabe mit Haftung einer Hypo-Bank.

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