EU-Überweisung

Die EU Standardüberweisung bzw. EU Binnenüberweisung oder auch EU Überweisung genannt, war eine Überweisung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum, welche am 5. Dezember 2011 einegstellt wurde. Somit gibt es seit diesem Zeitpunkt sogenannte EU Überweisungen nicht mehr.
Verschiedene und unterschiedliche Verordnungen waren ausschlaggebend, dass die damaligen EU Überweisungen im Europäischen Wirtschaftsraum mit den Inlandsüberweisungen gleichgestellt wurden. Maßgeblich daran beteiligt war die EU Verordnung 2560/2001, welche mit 1. Juli 2003 in Kraft treten ist. Auch die EU Preisverordnung, die am 8. November 2003 in Kraft getreten ist, war ausschlaggebend für die Gleichstellung mit den Inlandsüberweisungen. Somit konnte man mit den beiden Verordnungen dafür sorgen, dass die Gebührensenkung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes gesenkt wurden und somit eine bargeldlose Überweisung innerhalb des Wirtschaftsraumes forciert wurde. Die damaligen Befürchtungen, dass Gebühren dennoch anfallen würden bzw. dass somit Inlandsgebühren anfallen würden, welche somit gleichzusetzen mit den EU Überweisungen waren, sind nicht eingetroffen.
Als die damalige Verordnung 2560/2001 beschlossen wurde, war eine reibungslose Abwicklung bzw. kostenlose grenzüberschreitende Zahlung noch nicht möglich. Somit wurden Kunden, welche innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes Überweisungen tätigten, mit hohen Kosten belastet.

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