EU-Vertrag

EU-Vertrag ist die Kurzform für den Vertrag über die Europäische Union, der auch als Vertrag von Maastricht bezeichnet wird. Der EU-Vertrag wurde am 7. Februar 1992 unterzeichnet und ist am 1. November 1993 in Kraft getreten. Mit dem EU-Vertrag ist die EU als institutioneller „Überbau“ über die Europäischen Gemeinschaften geschaffen und ein eigener Katalog von Unionszielen definiert worden. Wesentliche Eckpunkte des EU-Vertrages sind darüber hinaus die Einführung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik und der Zusammenarbeit in den Bereichen Inneres und Justiz sowie die Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion und einer gemeinsamen europäischen Währung. Der Vertrag über die EU wurde durch den am 2. Oktober 1997 unterzeichneten „Vertrag von Amsterdam“ und den am 26. Februar 2001 unterzeichneten „Vertrag von Nizza“ geändert. 
Im Internet: http://europa.eu.int/abc/obj/treaties/de/detoc01.htm

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