Ergänzungskapital

sind * eingezahlte Eigenmittel, die von Dritten
auf mindestens 8 Jahre (ohne Kündigungsmöglichkeit)
dem Kreditinstitut zur Verfügung
gestellt und im Fall der Insolvenz des Kreditinstitutes
erst nach Befriedigung der übrigen
Gläubiger zurückgezahlt werden. Zinsen für
diese Form des Kapitals dürfen nur bei ausreichendem
Jahresüberschuß gezahlt werden.

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