Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (EGT)

Betriebsergebnis abzüglich erfolgswirksamer Bewertung von Wertpapieren und Beteiligungen zuzüglich realisierter Kurserfolge aus Veranlagungen (nicht aus dem Handelsgeschäft).

oder: Das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit errechnet sich aus dem Betriebsergebnis abzüglich der Wertberichtigungen.

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