Ersatzdeckung

Hypothekenbanken müssen den Gegenwert der von ihnen verkauften Wertpapiere in Deckungsdarlehen anlegen. Da zwischen dem Verkauf der Pfandbriefe und der Anlage der Mittel in Hypothekardarlehen eine gewisse Zeit vergeht, dürfen die Banken zwischenzeitlich andere Werte zur Absicherung der verkauften Pfandbriefe benutzen, z.B. gesetzlich hiezu bestimmte Wertpapiere oder bestimmte Bankguthaben.

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