Geschäftsanteil

Im Statut einer * Genossenschaft festgelegter
Betrag, den das Mitglied sofort oder im Laufe
der Zeit einzubehalten hat. Durch die Einzahlung
auf die Geschäftsanteile erhält die Genossenschaft
in erster Linie ihr * Eigenkapital (daneben
wird solches durch * Rücklagen gebildet)

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