Gesetzliches Zahlungsmittel

Seit 1. Jänner 1999 ist der Euro die Währung der an der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) teilnehmenden Mitgliedstaaten. Seit diesem Zeitpunkt waren die nationalen Währungseinheiten (also z. B. der Schilling) als Ausdrucksform des Euro zu betrachten. Seit dem 1. Jänner 2002 ist der Euro auch als Bargeld im Euro-Währungsgebiet eingeführt; seit 28. Februar 2002 sind nur noch Euro-Banknoten und -Münzen gesetzliches Zahlungsmittel. Buchgeld zählt nicht zum gesetzlichen Zahlungsmittel.

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