Grundbuch

Das Grundbuch (GB) ist ein bei den Bezirksgerichten
geführtes Buch mit der Aufgabe, die
Rechtsverhältnisse an Liegenschaften übersichtlich
und verläßlich darzustellen. Jedes
Grundbuch ordnet die Liegenschaften als eigene
Grundbuchskörper einer Katastralgemeinde
(KG) als Teil der Ortsgemeinde zu und
bezeichnet jede Liegenschaft mit einer Einlagezahl
(EZ). Es besteht aus dem Hauptbuch
(A-Blatt:Gutsbestandsblatt, B-Blatt: Eigentumsblatt
und C-Blatt: Lastenblatt), der Urkundensammlung
(„Belegsammlung“) und den
Hilfseinrichtungen (Tagebuch, Eigentümerverzeichnis
und Grundstücksverzeichnis). Alle
österreichischen Grundbücher sind auf EDV
gespeichert und über * BTX abrufbar.

oder: Eine öffentlich zugängige Aufzeichnung (Register), die bei den Bezirksgerichten geführt wird und Angaben über Gutsbestände, Eigentümer und Belastungen enthält. Im weiteren Sinne versteht man darunter den gesamten Verwaltungsbereich mit Hauptbuch (Grundbuch i.e. Sinn), Aktensammlung und Urkundensammlung, mit Parzellenverzeichnis, Eigentümer- und bei größeren Bezirken auch Straßenverzeichnissen

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