Kapitalgesellschaft

Auf Gewinn ausgerichtete juristische Person
des privaten Rechts, an deren Kapital eine geschlossene
Anzahl von Gesellschaftern beteiligt
ist, die nicht persönlich mit ihrem gesamten
Vermögen, sondern im wesentlichen nur
mit ihrer Kapitaleinlage haften. * Aktiengesellschaft,
* Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

oder: Kapitalgesellschaften sind juristische Personen und besitzen als solche eigene Rechtspersönlichkeit. Beispiele für Kapitalgesellschaften in Österreich sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG). Kapitalgesellschaften sind von ihren Mitgliedern losgelöst; sie besitzen als juristische Personen ein Eigenleben, das durch ihre Organe (z. B. Vorstand bei einer AG) gestaltet wird. Die Kapitalgesellschaft ist Eigentümerin des Unternehmens. Nur sie ist Schuldnerin ihrer Gläubiger; ihre Gesellschafter haften den Schuldnern der Kapitalgesellschaft in der Regel nicht.

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