Kaution

Hinterlegte Geldsumme oder Garantie, die zur
Sicherstellung des Anspruches auf Schadenersatz,
für den Fall, daß eine vertraglich festgelegte
Leistung vom Kautionspflichtigen nicht
erbracht wird, dient. Die Kaution kann je nach
Vereinbarung vom Kautionspflichtigen selbst
oder von einem Dritten (z. B. Kreditinstitut) erbracht
werden

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