Konkurs

Gerichtliches Verfahren zur Befriedigung der
Gläubiger eines zahlungsunfähig gewordenen
Schuldners. Die Gläubiger erhalten aus dem
veräußerten Gesamtvermögen des Schuldners
unter Berücksichtigung der *Aussonderungsund
* Absonderungsansprüche Befriedigung,
und zwar mit einer Quote, die dem Verhältnis
von Aktva und Passiva entspricht. Für den
Ausfall haftet der Schuldner nach dem Konkurs
weiter. * Insolvenz

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