Konsensualvertrag

Dieser Vertrag (z.B. bei * Kontokorrentkrediten)
kommt bereits durch Willensübereinstimmung
der Vertragspartner (Unterschrift des Kreditnehrners
und des Kreditgebers unter dem Vertrag)
zustande, eine Zuzählung der Kreditvaluta
wie bei Darlehen ist nicht nötig, Gegensatz:
* Realvertrag

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