Konvergenzkriterien

Darunter sind jene fünf Kriterien zu verstehen,
die im Vertrag von * Maastricht festgelegt wurden
und deren Einhaltung Voraussetzung für
die Teilnahme eines EU-Mitgliedstaates an
der * Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion
(EWWU) ist. Die Konvergenzkriterien
beziehen sich auf die Preisstabilität (Inflationsrate),
die Budgetpolitik (jährliches Nettodefizit),
die Gesamtverschuldung des Staates,
die Wechselkursstabilität und das langfristige
Zinsniveau. Durch den * Stabilitätspakt soll gewährleistet
werden, daß die Kriterien auch
nach dem Beitritt zur EWWU weitergelten.

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