Kreditinstitut

Unternehmen, das gemäß Bankwesengesetz
vom Bundesminister für Finanzen die Konzession
erhalten hat, * Bankgeschäfte zu ktreiben.
Die Kreditinstitute gliedern sich in Osterreich
in fünf Sektoren, und zwar in den Sparkassensektor
(mit Bank Austria, Erste Bank der
oesterreichischen Sparkassen und den regionalen
Sparkassen), in die Banken und Bankiers
@.B. Bank für Arbeit und Wirtschaft, Bank für
Tirol und Vorarlberg), in den Raiffeisensektor
(mit der Raiffeisen-Zentralbank, den Raiffeisen-
Landesbanken und den Raiffeisenkassen),
in den Hypothekenbanken-Sektor, in den Volksbankensektor (der Österreichischen
Volksbank) und in die Sonderkreditinstitute (=.B. Österreichische Postsparkasse, Oesterreichische
Kontrollbank). Neue Konzessionen
werden nur erteilt, wenn das Kreditinstitut in einer
dieser Rechtsformen geführt wird.

oder: Gemäß der Definition in der Richtlinie 2000/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme und Ausübung der Tätigkeit der Kreditinstitute sowie der Richtlinie 2000/28/EG zur Änderung der Richtlinie 2000/12/EG ist dies ein Unternehmen, dessen Tätigkeit darin besteht, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder des Publikums entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren oder ein E-Geld-Institut im Sinne der Richtlinie 2000/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten.

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