Leasing

Man versteht darunter die Vermietung oder Verpachtung von Industrieanlagen und Investitionsgütern durch die Produzenten selbst oder durch spezielle Miet- und Pachtgesellschaften, wobei der Mieter/Pächter die Möglichkeit hat, nach Ablauf der Leasingdauer das Investitionsobjekt zurückzugeben, zu kaufen, die Mietdauer zu verlängern bzw. ein neues Investitionsobjekt zu mieten. Man unterscheidet zwischen Immobilienleasing (z.B. Vermietung und Verpachtung von Gebäuden, Fertigbauwerken etc.) und Mobilienleasing (z.B. PKW-Leasing, Maschinenleasing). Eine weitere Unterscheidung ist die in Finanzierungsleasing und Dienstleistungsleasing. Finanzierungsleasing wird vor allem bei Rationalisierungs- und Erweiterungsinvestitionen bevorzugt. Der Vorteil liegt vor allem darin, daß für die Investition weder Eigenkapital noch Fremdkapital benötigt wird. Sinnvoll ist diese Leasingform nur bei ertragsstarken Unternehmen. Der typische Anwendungsbereich des Dienstleistungsleasings ist der PKW-Sektor. Im Leasingvertrag sind hiebei Versicherungs-, Service-, Reparaturkosten etc. inkludiert.

oder: engl. = Vermietung; Finanzierungsform, bei der
u.a. Immobilien oder Mobilien von einer Leasinggesellschaft
dem Leasingnehmer vermietet
werden. Nach Ende der Mietzeit kann der
Leasingnehmer das Objekt erwerben, der Leasinggesellschaft
zurückstellen oder den Vertrag
verlängern. Siehe * Immobilienleasing,
* Mobilienleasing, * Finanzierungsleasing,
* sale & lease back und * Restwertleasing.

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