Leibrente

Recht, das dem Berechtigten einzelne Bezugsrechte
auf regelmäßig wiederkehrende
Leistungen von Geld oder vertretbaren Sachen
gibt. Das Recht kann dem Berechtigten auf
Zeit oder Lebenszeit eingeräumt werden.
Zweck der Leibrente ist die Sicherstellung des
Berechtigten gegen Risken. Eine Leibrente
kann dem Berechtigten durch Vertrag oder
letztwillige Verfügung zuteil werden.

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