Liquidität

1. Zahlungsbereitschaft, ergibt sich aus dem
Verhältnis der flüssigen Mittel zu den fälligen
Verbindlichkeiten. e goldene Bankregel) –
2. Gesetzlich vorgeschriebene Relation zwischen
leicht verwertbaren Aktiven einerseits
und kurzfristigen Verbindlichkeiten andererseits.
Die Aufrechterhaltung der Liquidität ist
für die Kreditinstitute ein wichtiger geschäftspolitischer
Grundsatz Liquiditätsreserve).

oder: „Geldnähe“ von Vermögenswerten, d. h. sofort bzw. kurzfristig verfügbare finanzielle Mittel, wie Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten oder auch Aktiva, die durch Verkauf oder Belehnung rasch zu Geld gemacht werden können.

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