Markenschutzgesetz

Bietet die Möglichkeit, ein bestimmtes Zeichen, das als Marke für Waren oder Dienstleistungen
verwendet werden soll, registrieren
zu lassen. Dies hat beim Patentamt zu geschehen
und hat zur Folge, daß kein anderer
Unternehmer diese oder verwechselbar ähnliche
Zeichen für die Bezeichnung seiner gleichartigen
Angebote verwenden darf.

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