Der Monatsausweis der Kreditinstitute ist eine monatlich zu erstattende Meldung über die Einhaltung der ordnungspolitischen Normen. Dieser gibt Auskunft über die Einhaltung der ordnungspolitischen Normen auf Einzelkreditinstitutsbasis (Teil C) und über die Einhaltung der ordnungspolitischen Normen auf Basis einer konsolidierten Institutsgruppe gemäß Â§ 30 BWG (Teil D). Meldepflichtig sind jene Melde-Kreditinstitute, die erst im Laufe des Kalenderjahres 2007 auf die Basel II-Bestimmungen umsteigen.Bis 31.12.2006 war der Monatsausweis eine monatlich zu erstattende Rohbilanz (Bilanz) zu Zwecken der Bankenaufsicht und -analyse. Ab Anfang 2007 gingen die Meldungsinhalte in VERA- und ONA- Meldungen auf, die großteils nur noch quartalsweise meldepflichtig sind.