Orderpapier

Wertpapier, das auf den Namen des Begünstigten
lautet und nur durch * lndossament
auf andere Personen übertragen werden
kann. Man unterscheidet geborene Orderpapiere,
wie z.B. Wechsel, Namensaktien und
-schecks, sowie gekorene Orderpapiere, wie
Lade- und Transportversicherungsscheine.

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