Begriff des Steuerrechtes; rechtsgeschäftlicher
Zusammenschluß zweier Unternehmen,
wobei dieser aus einer Obergesellschaft (Mutter)
und einer Untergesellschaft (Tochter oder
Töchtern) besteht .
Begriff des Steuerrechtes; rechtsgeschäftlicher
Zusammenschluß zweier Unternehmen,
wobei dieser aus einer Obergesellschaft (Mutter)
und einer Untergesellschaft (Tochter oder
Töchtern) besteht .
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