(Wechsel); Unter Protest versteht man die amtliche
Beurkundung der Tatsache, daß eine
wechselrechtliche Handlung (vor allem die
Zahlung) vom Bezogenen ordnungsgemäß
verlangt, aber nicht erbracht wurde.
(Wechsel); Unter Protest versteht man die amtliche
Beurkundung der Tatsache, daß eine
wechselrechtliche Handlung (vor allem die
Zahlung) vom Bezogenen ordnungsgemäß
verlangt, aber nicht erbracht wurde.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Google Maps. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen