Referenzzinssatz

Der Referenzzinssatz ist der gesetzlich definierte Nachfolgezinssatz für den bis Ende 1998 von der OeNB verlautbarten Lombardsatz, soweit dieser als Bezugsgröße in Bundesgesetzen, Verordnungen oder in Vereinbarungen Verwendung findet. Der Referenzzinssatz hat zunächst der Höhe nach dem am 31. Dezember 1998 geltenden Lombardsatz entsprochen und verändert sich seitdem regelmäßig in jenem Ausmaß, in dem sich der von der EZB festgelegte Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität um insgesamt mindestens 0,5 Prozentpunkte verändert hat.

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