Sammelverwahrung

Sammeldepot; Wertpapierdepot eines Kreditinstitutes,
bei dem die von verschiedenen
Kunden hinterlegten Wertpapiere der gleichen
Gattung zusammen aufbewahrt werden, doch
so, daß der Kunde sein Eigentumsrecht an
den Wertpapieren behält. Gegensatz = *Streifbandvetwahrung

oder: Wenn eine Bank vertretbare Wertpapiere der selben Art ungetrennt von eigenen Beständen sowie solcher Dritter aufbewahrt. Die Wertpapierhinterleger haben am Sammeldepot einen Miteigentumsanspruch, also Eigentum nur an einem aliquoten Teil und nicht an einem bestimmten Wertpapier. Zum Unterschied von der Streifbandverwahrung.

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