Schuldenquote (Staatsverschuldung)

Gegenstand der in Artikel 104 Abs. 2 des EG-Vertrages festgelegten fiskalpolitischen Konvergenzkriterien. Die Schuldenquote wird definiert als „Verhältnis zwischen dem öffentlichen Schuldenstand (Bund, Länder, Gemeinden) und dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu Marktpreisen“.

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