Sicherungseigenturn

Eigentum, das dem Gläubiger an einer beweglichen Sache (z.B. Warenlager) oder an einem
Recht zur Sicherstellung seiner Forderungen
bis zur vollständigen Bezahlung der Schuld
übertragen wird. An Liegenschaften ist ein Sicherungseigentum
zwar rechtlich möglich,
aber nicht banküblich.

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