Sichteinlagen

Sichteinlagen sind täglich fällige Einlagen, die von Nichtbanken oder anderen Banken bei Banken unterhalten werden und vor allem der Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs über Kontokorrent-, Giro-, Scheckkonten und ähnlichem dienen.

oder: Sichtguthaben (Giro- und Scheckeinlagen), die
dem Zahlungsverkehr dienen und über die
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist „bei
Sicht“ verfügt werden kann.

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