Haftung mehrerer Personen als Gesamtschuldner,
wobei der Gläubiger die Forderung
gegen jeden von ihnen in voller Höhe geltend
machen kann. * Bürge- und Zahlerhaftung
Haftung mehrerer Personen als Gesamtschuldner,
wobei der Gläubiger die Forderung
gegen jeden von ihnen in voller Höhe geltend
machen kann. * Bürge- und Zahlerhaftung
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