Spareinlagen

Geldeinlagen bei Kreditinstituten, die nicht
dem Zahlungsverkehr, sondern der Anlage
dienen und als solche nur gegen die Ausfolgung
von besonderen Urkunden Sparurkunden)
entgegengenommen werden dürfen.
Sparurkunden können auf Überbringer (*Anonymität)
oder auf eine bestimmte Bezeichnung,
insbesondere auf Namen, lauten.

oder: Spareinlagen sind Geldeinlagen bei Kreditinstituten, die nicht dem Zahlungsverkehr, sondern der Anlage dienen und als solche nur gegen Ausfolgung besonderer Urkunden (beispielsweise des Sparbuches) entgegengenommen werden dürfen.

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