1. Überschuß bzw. Fehlbetrag bei Verrechnungen
2. Anzahl der Bezugsrechte, die nicht zur
Zeichnung einer neuen ganzen Aktie ausreichen.
* Bezugsrecht
1. Überschuß bzw. Fehlbetrag bei Verrechnungen
2. Anzahl der Bezugsrechte, die nicht zur
Zeichnung einer neuen ganzen Aktie ausreichen.
* Bezugsrecht
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