Subsidiaritätsprinzip

Gesellschaftspolitisches Prinzip, nach dem übergeordnete gesellschaftliche Einheiten (beispielsweise der Staat, die Europäische Zentralbank, die Europäische Union) nur solche Aufgaben übernehmen sollen, zu deren Wahrnehmung untergeordnete Einheiten (beispielsweise Bundesland oder Gemeinde, Einzelstaat, Zentralbank eines einzelnen Landes) nicht in der Lage sind.

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