Tenderveriahren

Angebotsverfahren, bei dem eine Wertpapieremission
zu einem beweglichen Ausgabekurs
aufgelegt wird. Die Nachfrager müssen zu einem
bestimmten Termin ihr Gebot abgeben und dürfen dabei nur einen bestimmten Mindestpreis
nicht unterschreiten. Die Zuteilung
erfolgt dann vom Höchstgebot herab bis zu
den Geboten, die erforderlich sind, um den
Emissionsbetrag voll unterzubringen.

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