UV-Merkmale

Sammelbegriff für jene Sicherheitsmerkmale auf Banknoten, die nur unter ultraviolettem Licht sichtbar sind. Für €-Banknoten gilt: 1) Das Banknotenpapier als Ganzes leuchtet nicht. 2) Im Papier verstreut müssen rot, blau und gelbgrün fluoreszierende Fasern erkennbar sein. 3) Auf der Vorderseite müssen die Europaflagge (grün mit orangefarbenen Sternen) und die Unterschrift des EZB-Präsidenten (grün) leuchten, ebenso die großen Sterne und die kleinen Punkte in der Mitte der Banknote. 4) Auf der Rückseite müssen die Europakarte, die Brückenmotive und die Wertzahl gelb oder grün fluoreszieren.

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