Unanfechtbarkeitsklausel

Klausel in Lebensversicherungspolizzen bei
Verpfändung oder *Zession der Lebensversicherung
an eine Bank. Sie schließt die Leistungsfreiheit
des Versicherers bei Selbstmord
und Verletzung der Anzeigepflichten gegenüber
der Bank aus.

Schreibe einen Kommentar