Vertrauensgrundsatz

(Grundbuch) Positiv: Wer im Vertrauen auf denaktuellen Grundbuchsstand gutgläubig Handlungen
setzt, ist geschützt. „Was eingetragen
ist, das gilt!“. Negativ: Das Vertrauen Gutgläubiger
auf die Vollständigkeit des Grundbuchsstandes
ist geschützt. „Was nicht eingetragen
ist, das gilt nicht!“.

Schreibe einen Kommentar